Was ist ein Vermittlungsgutschein?
Arbeitslose können sich an einen privaten Arbeitsvermittler wenden und sich von diesem einen neuen Job
beschaffen lassen.
Die Kosten der privaten Arbeitsvermittlung trägt die Agentur für Arbeit.
Es stellt dem Arbeitslosen einen Vermittlungsgutschein aus, den er einer privaten Arbeitsvermittlung
seiner Wahl vorgelegen kann. Vermittlungsgutscheine können persönlich, per Fax, Brief oder Internet
beim Arbeitsamt angefordert werden.
Der Vermittlungsgutschein kann nach sechswöchiger Arbeitslosigkeit beantragt werden.
Bezieher des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) haben keinen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein.
Sie können aber nach § 16 I SGB II auch einen bekommen (Kann-Leistung).
Gezieltes Fragen lohnt sich hier.
Die Höhe des Vermittlungsgutscheines beträgt 2.000,00 Euro.
Die erste Rate von 1.000,00 Euro wird erst gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis 6 Wochen bestanden hat.
Die zweite Rate von 1.000,00 Euro wird gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat.
