Personalvermittlung
- seit mehr als 10 Jahren -
Bis zum 31.03.2002 haben wir für unsere Klienten ausschließlich Führungs- und besonders
hervorgehobene Fachkräfte vermittelt. Dafür hatten wir eine staatliche Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung.
Mit der Reform des Dritten Sozialgesetzbuches zum 1. April 2002 können Personalberater generell ohne
Genehmigungsverfahren eine vermittelnde Tätigkeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufnehmen.
Damit hat sich der Personenkreis, der vermittelt werden darf, sprunghaft erweitert.
Wir haben uns diesen neuen Bedingungen personell und technisch angepasst, um die hohe Qualität unserer
Dienstleistungen auch unter den veränderten Bedingungen gewährleisten zu können.
